Die Corona-Pandemie und die dadurch ausgelöste Krise betrifft uns alle – unsere Wirtschaft hat unter den Maßnahmen ganz massiv zu leiden, insbesondere kleine und mittlere Betriebe und die vielen Einzel-Gewerbetreibenden. Bürgermeister Carsten Wewers und die Wirtschaftsförderung der Stadt Oer-Erkenschwick möchten den örtlichen Unternehmen und Gewerbetreibenden zur Seite stehen und Sie mit den für Sie wichtigen und aktuellen Informationen versorgen.
Um lokale Unternehmen, die unter den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, zu entlasten, wird die Stadt Oer-Erkenschwick sich kulant in Sachen Gewerbesteuerforderungen zeigen. Einzelheiten hierzu erfahren Sie uüber die im Steuerbescheid benannten Sachbearbeiter der Stadtverwaltung.
Im folgenden finden Sie Infos sowie weiterführende Links zu den Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen und zu den aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus.
Für schnellen Informationsbedarf nutzen Sie unserer Hotline:
02368/691-395 oder per eMail an unternehmen@oer-erkenschwick.de.
Das Land hat eine Schnellinformationsseite eingerichtet, auf der Sie Informationen zu Themen rund um den Coronavirus finden. Auch der Kreis Recklinghausen hat eine FAQ-Liste geschaltet. Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Themen:
Um die Wirtschaft des Landes zu unterstützen, hat die NRW-Landesregierung ein Maßnahmenpaket zusammengestellt. Die allgemeinen Informationen hierzu finden Sie an dieser Stelle.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen und Ansprechpartner sowie die Unterstützungsmöglichkeiten für Unternehmen.
Eine komplette Übersicht über die derzeitigen Maßnahmen von Bund und Land finden Sie hier:
Land NRW
Weiter unten sind die finanziellen Hilfen bezogen auf Liqidität, Steuererleichterungen und Kurzarbeitergeld dargestellt.
Der Bund hat ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt, um den Schaden für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler abzufedern, der durch die Corona-Krise entstanden ist. Der Bund hat eine finanzielle Soforthilfe beschlossen, die als Vollzuschuss an diese Zielgruppe gewährt wird. Die Landesregierung hat beschlossen, zusätzlich zum Angebot des Bundes, den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Das Formular für den Soforthilfe-Antrag, der nur online zu stellen ist, ist seit dem 27. März 2020 auf der Seite des Landes NRW verfügbar. Dort finden Sie auch alle Erläuterungen, Bedingungen sowie Hilfen zum Antrag. Auch verschiedene Fragen werden dort aufgeführt und beantwortet. Die Seite wird laufend aktualisiert.
Eine kurze Zusammenfassung der Soforthilfe des Bundes finden Sie hier zum Download. Bitte berücksichtigen Sie, dass das Land NRW die Hilfe auf Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter ausgeweitet hat. Es gelten die gleichen Bedingungen.
Allgemeine Hinweise
Für die Unternehmen sollen Hilfen zum Erhalt der Liquidität bereitstehen, die Sie über Ihre Hausbank beantragen können. Aktuell sind für Unternehmen unabhängig von Größe, Alter und Branche Kreditanträge in den bereits bestehenden Förderprogrammen möglich. Die einzelnen Programme werden weiter unten erläutert. Einen guten Überblick können Sie sich auch bei der NRW.Bank verschaffen. Die Sparkasse Vest und die Volksbank arbeiten mit Hochdruck daran, schnelle und unkomplizierte Lösungen für ihre gewerblichen Kunden zu schaffen. Schon jetzt stehen Ihnen die hiesigen Kreditinstitute möglichst unbürokratisch und verantwortungsvoll zur Seite. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Bankberater, sie stehen für jedes Gespräch bereit.
Die Banken, die Bürgschaftsbank und die NRW.Bank bemühen sich, über Anträge für die Expressbürgschaft und die NRW.Bank-eigenen Programme innerhalb von 72 Stunden nach Eingang zu entscheiden. Dies gilt aber nur dann, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Grundsätzlich raten die Kreditinstitute, die Unterlagen möglichst umfassend vorzubereiten. Generell erforderlich sind die Abschlüsse der Jahre 2018 und 2019 (bzw. der vorläufige Abschluss) und die aktuellen BWAs Höhe des Liquiditätsbedarfs; Aufstellung der Fixkosten; am besten ein Liquiditätsplan Aussagen zur Stabilisierung des Unternehmens nach der Corona-Krise.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Programme Unternehmen unterstützen sollen, die vor der Corona-Krise wirtschaftlich tragfähig und gesund waren. Die genannten Kredite sind über die Kreditinstitute/Ihre Hausbank zu beantragen und richten sich auch an Freiberufler und Kleinstunternehmen. Grundsätzlich sind für Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise Unterstützung benötigen, Liquiditätshilfen wichtig. Die infrage kommenden Programme müssen also Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes) fördern.
Liquiditätshilfen
Aktuell: 100 Prozent Haftungsübernahme mit Bedingungen
Unter der Voraussetzung, dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat, übernimmt die KfW das komplette Haftungsrisiko.
Die Hausbanken müssen dem Unternehmen auch nicht zwingend eine „positive Fortführungsprognose“ bescheinigen. Firmen sollen drei Monatsumsätze als Hilfskredit bekommen. Bei Firmen mit elf bis 49 Mitarbeitern liegt die Obergrenze bei 500.000 Euro, bei über 50 Beschäftigten sind es 800.000 Euro. Die Laufzeit der Darlehen ist auf zehn Jahre angelegt, wovon zwei Jahre tilgungsfrei sein können. Der Zinssatz beträgt drei Prozent.
Wichtig: Die Kredite können jederzeit in einen anderen und zinsgünstigen KfW-Kredit umgewandelt werden, etwa wenn weitere von der Hausbank benötigte Unterlagen eingereicht wurden. Vorfälligkeitszinsen werden dadurch nicht fällig. Eine Beantragung soll laut Bundeswirtschaftsministerium noch in dieser Woche möglich sein.
Weitere Informationen zu dieser Liquiditätshilfe sowie zu weiteren Finanzierungshilfen finden Sie auf der Seite der KfW-Bank.
Unternehmen unabhängig vom Lebensalter
Bürgschaften über die Bürgschaftsbank zur Absicherung von Betriebsmitteldarlehen
- Mindestkreditsumme 10.000 €
- Expressbürgschaften innerhalb von 72 Stunden
- Expressbürgschaft: bis zu 80 % der Kreditsumme, max. 200.000 € Bürgschaft, Kreditsumme max. 400.000 €
- Laufzeit bis zu 10 Jahren, max. 2 Jahre tilgungsfrei
www.finanzierungsportal.ermoeglicher.de und www.bb-nrw.de
NRW.Bank Universalkredit
- expliziter Vermerk der NRW.Bank über Verbesserung der Konditionen als Corona-Hilfe
- keine Mindestkreditsumme
- Risikoübernahme von bis zu 80 % (anstatt Haftungsfreistellung von 50 %) für Unternehmen, die seit 2 Jahren erfolgreich am Markt tätig waren
- Laufzeiten von 3 bis 10 Jahren gestaltbar, tilgungsfreie Jahre vereinbar
- Zinssatz wird nach dem risikogerechten Zinssystem (Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten ergeben eine sog. Preisklasse, die mit einem Höchstzinssatz verbunden ist) ermittelt
- unbürokratische und schnelle Bearbeitung: Für Haftungsfreistellungen bis 250.000 € akzeptiert die NRW.Bank die Risikoabschätzung der Hausbank. Damit sind Plan-, Liquiditätsberechnungen und Bilanzauswertung für 2019 nicht erforderlich.
- Einführung weiterer Laufzeitvarianten
- endfällig Darlehen mit 2 und 4 Jahren Laufzeit
- Ratendarlehen mit 3, 4 und 5 Jahren Laufzeit mit der optionalen Möglichkeit von 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren
Zur NRW.Bank
Junge Unternehmen – bis zu 5 Jahren am Markt
- ERP-Gründerkredit – Universell (KfW)
- expliziter Vermerk der KfW über Verbesserung der Konditionen als Corona-Hilfe
- Risikoübernahme von bis zu 80 % (anstatt Haftungsfreistellung von 50 %) für Betriebsmittelkredite
- Laufzeit kann 2 bis 5 Jahre betragen
- maximal 1 tilgungsfreies Jahr, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- Zinssatz wird nach dem risikogerechten Zinssystem (Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten ergeben eine sog. Preisklasse, die mit einem Höchstzinssatz verbunden ist) ermittelt
Zur KFW
ERP-Gründerkredit – Startgeld (KfW)
- im Rahmen der bestehenden Richtlinie
- Kreditbetrag für Betriebsmittel bis zu 30.000 €
- Haftungsfreistellung von 80 %
- Laufzeit 5 Jahre mit 1 tilgungsfreien Jahr oder 10 Jahre mit 2 tilgungsfreien Jahren
- Zinssatz für 5 Jahre Laufzeit: 1,55 %; für 10 Jahre: 2,30 %
Zur KFW
NRW.Bank Gründungskredit
- im Rahmen der bestehenden Richtlinie
- Kreditsumme mindestens 25.000 €
- Haftungsfreistellung möglich für Unternehmen, die mindestens zwei Jahre am Markt sind und für Kredite ab 125.000 €
- Absicherung alternativ über Bürgschaftsbank möglich
- Laufzeit 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr
- Zinssatz wird nach dem risikogerechten Zinssystem (Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten ergeben eine sog. Preisklasse, die mit einem Höchstzinssatz verbunden ist) ermittelt
Zur NRW.Bank
Unternehmen ab 5 Jahren am Markt
- KfW-Unternehmerkredit
- expliziter Vermerk der KfW über Verbesserung der Konditionen als Corona-Hilfe
- Risikoübernahme von bis zu 80 % (anstatt Haftungsfreistellung von 50 %) für Betriebsmittelkredite
- Laufzeit beträgt für Betriebsmitteldarlehen 2 bis 5 Jahre,
- maximal 1 tilgungsfreies Jahr, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- oder der Kredit wird für 2 Jahre endfällig gewährt, Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- Zinssatz wird nach dem risikogerechten Zinssystem (Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten ergeben eine sog. Preisklasse, die mit einem Höchstzinssatz verbunden ist) ermittelt
Zur KFW
NRW.Bank Mittelstandskredit
- im Rahmen der bestehenden Richtlinie
- Kreditsumme mindestens 25.000 €
- Haftungsfreistellung möglich für Kredite ab 125.000 €
- Absicherung alternativ über Bürgschaftsbank möglich
- Laufzeit 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Jahr
- Zinssatz wird nach dem risikogerechten Zinssystem (Bonität und Werthaltigkeit der Sicherheiten ergeben eine sog. Preisklasse, die mit einem Höchstzinssatz verbunden ist) ermittelt
Zur NRW.Bank
Liquiditätshilfen durch Steuererleichterungen
Unternehmen können ab sofort leichter die Stundung von Steuerzahlungen beantragen (zinslose Stundung der fälligen oder fällig werdenden Einkommen‐ / Körperschaft‐ und Umsatzsteuer). Die Vorauszahlungen bei Einkommen‐ / Körperschaftsteuer sowie (über gleichlautenden Ländererlass) bei der Gewerbesteuer können bei vernünftiger Begründung (auch nachträglich) abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird bis Ende dieses Jahres verzichtet. Wenn Sie dazu Fragen haben, können Sie sich auch an Ihren Steuerberater/ Ihre Steuerberaterin wenden. Schicken Sie den Antrag bitte per Post an Ihr zuständiges Finanzamt (Ausnahme: Gewerbesteuer, weiteres siehe unten) oder elektronisch über das jeweilige Kontaktformular. Dieses finden Sie auf der Seite Ihres Finanzamts unter "Kontakt". Hier finden Sie das Formular zur Antragsstellung.
ACHTUNG!
Steuererleichterungen bei der Gewerbesteuer
Gewerbetreibende, die unmittelbar von den Auswirkungen der Maßnahmen zur Bekämpfung des SARS-CoV2 betroffen sind, können einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen 2020 für die Gewerbesteuer stellen. Dieser muss eine Begründung/ Darstellung der unmittelbaren Betroffenheit enthalten. Der Antrag kann direkt an die Gemeinde gestellt werden. In Fällen, in denen ein Grundlagenbescheid existiert, werden die Anträge an das Finanzamt weitergeleitet.
Bei fälligen Gewerbesteuerzahlungen aus Veranlagungen, die nach dem 15.02.2020 resultieren, können unmittelbar betroffene Gewerbetreibende einen Antrag auf Stundung der Steuerzahlungen an die Gemeinde stellen – vorzugsweise über Ihren steuerlichen Beistand. Die Anträge sind immer zu begründen. Unter Umständen kann die Gemeinde zur Prüfung weitere Unterlagen anfordern.
Krisenbedingte Finanzierungen
Die finanziellen Unterstützungen werden in erster Linie über die Bürgschaftsbank NRW sichergestellt. Von den genannten Höchstsummen bitte nicht irritieren lassen, selbstverständlich sind auch kleine Beträge möglich. Die Seite www.finanzierungsportal.ermoeglicher.de gibt hier einen guten Überblick und leitet gut durch das Verfahren.
Sie können sich selbstverständlich auch an Ihre Bankberater wenden.
Sollten Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden, gibt es auch hierfür die Möglichkeit, Entschädigung zu erhalten. Diese kann beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe beantragt werden. Die Ansprechpartner finden Sie ebenfalls auf der Corona-Info-Seite.